Abrechnungs- und Verbrauchsinformation
gemäß §5 der FFVAV und §6a der HeizkostenV
Verbrauchsvergleich eines Durchschnittskunden / Nutzerkategorie:
Einfamilienhaus
<90 kWh/a*m2
90-145 kWh/a*m2
> 145 kWh/a*m2
Mehrfamilienhaus
<81 kWh/a*m2
81-133 kWh/a*m2
> 133 kWh/a*m2
GHD-Gebäude
<89 kWh/a*m2
89-238 kWh/a*m2
> 89 kWh/a*m2
Erläuterung zur obigen Tabelle:
Den Jahresverbrauch auf Ihrer Abrechnung multiplizieren Sie mit dem Klimafaktor je Postleitzahl (dieser ist für die PLZ
84137 = 1,09) und teilen diesen Verbrauch durch die beheizte Wohnfläche ihres Gebäudes. Jetzt vergleichen Sie das
Ergebnis mit dem Sanierungsstandard gemäß der Tabelle. Hier können Sie sehen, ob Sie im Rahmen liegen, oder besser bzw.
schlechter als Vergleichsobjekte sind.
Informationen zum Klimafaktor
Beispiel Einfamilienhaus mit 140m²:
500 kWh/a x 1,09 (KF für PLZ 84137) = 11.445 kWh/a*m² / 140m² = 81,75 kWh/a*m²
Am Beispiel des Wärmestandards EnEV liegt der Verbrauch unter dem Durchschnitt von 90 kWh/a*m².
Anteil unser eingesetzten Energieträger für die Wärmeerzeugung
Legende
Erdgas Kesselanlage
Erdgas KWK-Anlage
Biomasse
Solare Strahlungsenergie
Informationen zu Treibgasemissionen und Primärenergiefaktor unserer Wärmeversorgung:
Treibgasemission (CO2) und Primärenergiefaktor
Emmissionsfaktor CO2, FW 309-1:2021 (Anlage 9 GEG)
0 kg/kWh
Primärenergiefaktor FW 309-1:2021 (§22 Abs.2 GEG)
0,49
Seit dem Jahr 2021 gilt die CO2 – Bepreisung für den Gebäude- und Wärmesektor. Seither wird auf fossile Brennstoffe wie Erdgas
und Heizöl ein CO2 Preis gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhoben. Das führt zu einer Preiserhöhung der
fossilen Brennstoffe und damit auch zu einem Anstieg der Wärmepreise. Der CO2 Preis soll sich bis zum Jahr 2026 schrittweise
auf 55-65€/tCO2 erhöhen. Ab 2027 ist die Preisentwicklung völlig offen, da sich der CO2 Preis ab diesem Zeitpunkt durch
Angebot und Nachfrage im Handel ergibt. Die CO2 – Bepreisung stellt eine Klimaschutzmaßnahme dar, deren Einnahmen in den
Klima- und Transformationsfond fließen. Der Fond soll die Energiewende finanzieren und kommt damit der Allgemeinheit zugute.
Die CO2 Bepreisung ist auch in unseren Wärmepreisen enthalten. Je nach den eingesetzten Brennstoffen in den jeweiligen
Heizzentralen, unterscheiden sich die Emissionsfaktoren unserer Wärmenetze. Die CO2-Kosten sind auf Ihrer Wärmerechnung
separat ausgewiesen. Wir sind stetig dabei in Biomasseanlagen, Solarthermie und Wärmepumpentechnik zu investieren, um damit
den Anteil an erneuerbaren Energiequellen zu erhöhen. Für weitere Informationen zum CO2-Emissionswert Ihres Wärmenetzes,
kontaktieren Sie uns gerne.
Ab dem Jahr 2024 gelten zudem die Regelungen des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlenstoffdioxidkosten (CO2KostAufG) zwischen
Vermieter*innen und Mieter*innen. Je nach Verantwortung und Einfluss auf den CO2-Ausstoß des Wohngebäudes, tritt ein möglicher
Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer/m Vermieter*in gemäß §6 Abs. 2 und §8 Abs. 2 des CO2KostAufG ein.