Abrechnungs- und Verbrauchsinformation
Gemäß §5 der FFVAV und §6a der HeizkostenV
Verbrauchsvergleich eines Durchschnittskunden / Nutzerkategorie:

Erläuterung zur obigen Tabelle:
Den Jahresverbrauch auf Ihrer Abrechnung multiplizieren Sie mit dem Klimafaktor je Postleitzahl (dieser ist für die PLZ 84137 = 1,09)
und teilen diesen Verbrauch durch die beheizte Wohnfläche ihres Gebäudes. Jetzt vergleichen Sie das Ergebnis mit dem
Sanierungsstandard gemäß der Tabelle. Hier können Sie sehen, ob Sie im Rahmen liegen, oder besser bzw. schlechter als
Vergleichsobjekte sind.
Informationen zum Klimafaktor unter www.dwd.de/DE/leistungen/klimafaktoren/klimafaktoren.html
Beispiel Einfamilienhaus mit 140m²:
500 kWh/a x 1,09 (KF für PLZ 84137) = 11.445 kWh/a*m² / 140m² = 81,75 kWh/a*m²
Am Beispiel des Wärmestandards EnEV liegt der Verbrauch unter dem Durchschnitt von 90 kWh/a*m².
Anteil unser eingesetzten Energieträger für die Wärmeerzeugung

Informationen zu Treibgasemissionen und Primärenergiefaktor unserer Wärmeversorgung:

Seit dem Jahr 2021 gilt die CO2 – Bepreisung für den Gebäude- und Wärmesektor. Seither wird auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und
Heizöl ein CO2 Preis gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhoben. Das führt zu einer Preiserhöhung der fossilen
Brennstoffe und damit auch zu einem Anstieg der Wärmepreise. Der CO2 Preis soll sich bis zum Jahr 2026 schrittweise auf 55-65€/tCO2
erhöhen. Ab 2027 ist die Preisentwicklung völlig offen, da sich der CO2 Preis ab diesem Zeitpunkt durch Angebot und Nachfrage im
Handel ergibt. Die CO2 – Bepreisung stellt eine Klimaschutzmaßnahme dar, deren Einnahmen in den Klima- und Transformationsfond fließen. Der Fond soll die Energiewende finanzieren und kommt damit der Allgemeinheit zugute.
Die CO2 Bepreisung ist auch in unseren Wärmepreisen enthalten. Je nach den eingesetzten Brennstoffen in den jeweiligen Heizzentralen,
unterscheiden sich die Emissionsfaktoren unserer Wärmenetze. Die CO2-Kosten sind auf Ihrer Wärmerechnung separat ausgewiesen. Wir
sind stetig dabei in Biomasseanlagen, Solarthermie und Wärmepumpentechnik zu investieren, um damit den Anteil an erneuerbaren
Energiequellen zu erhöhen. Für weitere Informationen zum CO2-Emissionswert Ihres Wärmenetzes, kontaktieren Sie uns gerne.
Ab dem Jahr 2024 gelten zudem die Regelungen des Gesetzes zur Aufteilung der Kohlenstoffdioxidkosten (CO2KostAufG) zwischen
Vermieter*innen und Mieter*innen. Je nach Verantwortung und Einfluss auf den CO2-Ausstoß des Wohngebäudes, tritt ein möglicher
Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer/m Vermieter*in gemäß §6 Abs. 2 und §8 Abs. 2 des CO2KostAufG ein.