Elektrisch fahren und E-Bonus sichern.
Mit Ihrem Elektroauto leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und tragen aktiv dazu bei, schädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren - und das wird vom Gesetzgeber belohnt.
Stadtwerke Vilsbiburg Kunden, die ein Elektroauto besitzen und über unseren Tarif VIB Regio und VIB Regio II 100% Ökostrom aus der Region beziehen, können für das Jahr 2025 durch die Treibhausgasminderungsquote eine Prämie in Höhe von 80 Euro für die eingesparte CO2 Emission erhalten.
Was steckt dahinter?
Die Treibhausgasquote (kurz THG-Quote) wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu reduzieren und so die gesetzten Klimaziele zu erreichen.
Betroffen sind hiervon vor allem Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben – wie z.B. Mineralölfirmen – die besonders viel zum CO2-Ausstoß des Verkehrssektors beitragen. Um ihre Emissionen zu senken bleiben diesen Unternehmen zwei Möglichkeiten: der Umstieg auf emissionsärmere Kraftstoffe, wie z.B. Biodiesel, oder der Ausgleich der Emissionen mittels dem Kauf von THG-Quoten. Letztere können von Unternehmen erworben werden, die emissionsarme Kraftstoffe - wie z.B. Strom für Elektromobilität - vertreiben. Und hier kommt die Stadtwerke Vilsbiburg ins Spiel.
Um Ihnen die Abwicklung zu erleichtern, übernehmen wir für Sie die Zertifizierung Ihrer CO2-Einsparung beim Umweltbundesamt und zahlen Ihnen nach Ausstellung der Bescheinigung durch das Umweltbundesamt Ihre Prämie aus. Die Gutschrift der Vergütung erfolgt mit der Jahresabrechnung.
In 4 Schritten zum E-Bonus.
Antragsteller muss Fahrzeughalter sein! Bitte halten Sie Ihre Kundennummer (des Stromlieferungsvertrages Tarif VIB Regio oder VIB Regio II) und eine digitale Kopie der Vorderseite Ihres Fahrzeugscheines bereit.
1. Melden Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse an.
2. Laden Sie Ihren Fahrzeugschein (Vorderseite) hoch und füllen die benötigten Daten aus.
3. Geben Sie Ihre Kontakt- und Kontoinformationen an und stimmen Sie der Vermarktung zu - absenden fertig.
4. Ihren Bonus erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung beim Umweltbundesamt mit der Jahresabrechnung.
ZUR E-BONUS ANMELDUNG
Häufige Fragen
Für die Anmeldung zu unseren E-Bonus sind nur rein Elektrofahrzeuge zugelassen. In Ihrem Fahrzeugschein erkennen Sie das auch am Feld P.3 Kraftstoffart „Elektro“. Hybrid-Fahrzeuge, Plug-In Hybride zählen nicht dazu, ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge. Wichtig: Anmelden kann sich nur die Person, die im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist. Damit wir Ihre Anmeldung überprüfen können, benötigen wir ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins (Vorderseite).
Gut zu wissen: Wenn Sie Halter von mehreren zugelassenen E-Fahrzeugen sind, können Sie den E-Bonus bei uns problemlos für jedes davon vermarkten. Laden Sie dazu einfach alle entsprechenden Fahrzeugscheine hoch.