Energie für Ihren Alltag

Vertrauen Sie Ihrem lokalen Stadtwerk

Als Stadtwerke Vilsbiburg sind wir dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger aus Vilsbiburg und der Region verpflichtet. Deswegen versorgen wir die Stadt kostengünstig mit Trinkwasser, Strom, Wärme und Breitband. Zusätzlich kümmern wir uns mit dem Anrufsammeltaxi um die Mobilität in Vilsbiburg.

Ein schonender Umgang mit Ressourcen ist uns wichtig. Dabei achten wir darauf, dass die drei Säulen unseres Handelns Umwelt, Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit stets in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Unser Anliegen ist, Strom und Wärme möglichst im Stadtgebiet und in der Umgebung auf Basis erneuerbarer und ökologisch sinnvoller Energien zu erzeugen. Unsere Produkte sollen für die Menschen der Stadt so günstig wie möglich sein. Trotzdem belasten wir die Stadt Vilsbiburg mit keinem Unternehmensdefizit.

Innerhalb unseres Netzgebietes

VIB - Regio

  • Aktiv zum Umwelt- und
    Klima­schutz beitragen
  • 100% Ökostrom aus der Region
    für die Region
  • 12 Monate Mindest­vertrags­laufzeit
Außerhalb unseres Netzgebietes

VIB - II

  • In fremden Netzgebieten ein zuverlässiger Ansprechpartner
  • Nur 1 Monat Vertragsbindung
Außerhalb unseres Netzgebietes

VIB - Regio II

  • Aktiv zum Umwelt- und
    Klima­schutz beitragen
  • 100% Ökostrom aus der Region
    für die Region
  • 12 Monate Mindest­vertrags­laufzeit

Bin ich im Netzgebiet?

Sie wissen nicht, ob Sie sich innerhalb oder außerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Vilsbiburg befinden?
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Grundversorgung

Die Grund- und Ersatzversorgung sichert allen Kunden in unserem Versorgungsgebiet die Belieferung mit elektrischer Energie. Wenn Ihnen Ihr bisheriger Stromhändler kündigt oder wegen Geschäftsaufgaben keinen Strom mehr liefert, dann ist Ihre Belieferung mit Strom in der Ersatzversorgung durch die Stadtwerke Vilsbiburg gesichert.

Zusatzinformationen:

Im Netzgebiet der Stadtwerke Vilsbiburg gelten folgende Schaltzeiten
Hochtarif-Zeiten: Montag bis Freitag 6:00 - 22:00 Uhr
Niedertarif-Zeiten: Montag bis Donnerstag 22:00 - 6:00 Uhr, Freitag ab 22:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr und an Feiertagen ab 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

 

Ersatzversorgung

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung. Bei der Ersatzversorgung handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.

Zusatzinformationen:

 

Dynamischer Stromtarif

Nähere Informationen zum dynamischen Stromtarif finden Sie hier.