Bin ich im Netzgebiet?
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Grundversorgung
Die Grund- und Ersatzversorgung sichert allen Kunden in unserem Versorgungsgebiet die Belieferung mit elektrischer Energie.
Wenn Ihnen Ihr bisheriger Stromhändler kündigt oder wegen Geschäftsaufgaben keinen Strom mehr liefert, dann ist Ihre
Belieferung mit Strom in der Ersatzversorgung durch die Stadtwerke Vilsbiburg gesichert.
Zusatzinformationen:
Im Netzgebiet der Stadtwerke Vilsbiburg gelten folgende Schaltzeiten
Hochtarif-Zeiten: Montag bis Freitag 6:00 - 22:00 Uhr
Niedertarif-Zeiten: Montag bis Donnerstag 22:00 - 6:00 Uhr, Freitag ab 22:00 Uhr bis Montag 6:00 Uhr und an Feiertagen ab 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Ersatzversorgung
Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem konkreten
Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung. Bei der Ersatzversorgung handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete
Notversorgung.
Zusatzinformationen:
Dynamischer Stromtarif
Nähere Informationen zum dynamischen Stromtarif finden Sie hier.