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Informationen
rund um den Strom

Hochlast­zeitfenster

Hochlast­zeitfenster gemäß Leitfaden BnetzA für 2026:

Referenz­zeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres

Netzebene der Entnahmestelle
Frühling
März - Mai
Uhrzeit von - bis
Sommer
Juni - Aug.
Uhrzeit von - bis
Herbst
Sep. - Nov
Uhrzeit von - bis
Winter
Dez. - Feb.
Uhrzeit von - bis
Mittelspannung
13:00 - 16:00
Umspg. MS/NS
12:45 - 15:45
Niederspannung
12:30 - 15:30
12:45 - 15:45

 

Individuelle Netzentgelte nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV

Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.

 

 

 

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