Energie für Ihren Alltag
Energie für Ihren Alltag

Fragen und Antworten (FAQ)

Momentan (Stand Ende 2021) liefern folgende Anlagen den Strom für VIB-Regio:

  • Vier Windräder bei Dirnaich und Bildsberg
  • Photovoltaik-Freiflächen-Anlage in Kasbach mit einer installierten Leistung von 957 kWp
  • Dutzende PV-Dachanlagen in und um Vilsbiburg

Bereits über 200 Kunden aus der Region nutzen VIB-Regio, darunter die Stadt Vilsbiburg.

Regionalstrom ist elektrische Energie, die im Umkreis von 50 Kilometer um den Endverbraucher erzeugt wird - vereinfacht gesagt. Genauer geregelt ist der Begriff im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit der EEG Novelle 2017 hat der Gesetzgeber einen Regionalnachweis für Strom aus erneuerbaren Energien eingeführt, die "regionale Grünstromkennzeichnung". 50 Kilometer rund um das PLZ- oder Gemeindegebiet des Verbrauchers ist die Ausschlag gebende Grenze. Der Gedanke hinter der Regelung war, einen direkten Bezug zwischen Erzeuger und Verbraucher zu schaffen und die Akzeptanz der Energiewende zu steigern. Die lokale Wertschöpfung, die Netzentlastung durch die kurzen Wege sowie die geringeren Übertragungsverluste sind ebenfalls Pluspunkte, die für Regionalstrom sprechen.

EEG steht für "Erneuerbare-Energien-Gesetz" und ist ein Hinweis darauf, dass der Betreiber der Anlage Fördergelder nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG erhält. Da die Förderung dieser Anlagen zeitlich begrenzt ist, erhalten manche Betreiber keine Mittel mehr und müssen ihren Strom direkt vermarkten. Ab dem Zeitpunkt können Sie Lieferant für VIB-Regio werden.

Die Härte des Wassers (Wasserhärte), wird bestimmt von dem Gehalt an Calcium- und Magnesiumverbindung. Je höher dieser Gehalt ist, desto härter ist das Wasser. Hartes Wasser ist gesund. Beim Verdunsten von hartem Wasser findet man weiße Rückstände im Topf. Diese Rückstände bestehen aus Magnesiumcarbonat und Calciumcarbonat. Diese Mineralien sind eine nützliche Ergänzung der Mineralstoffzufuhr des Körpers.

Der deutsche Bundestag hat am 01.02.2007 die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes (WRMG) beschlossen. Nach § 9 WRMG sind die Härtebereiche folgendermaßen anzugeben:

Härtebereich weich weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (<8,4 °dH),
Härtebereich mittel 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (8,4 -14 °dH),
Härtebereich hart mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (>14 °dH).

Beruhend auf europäischem Recht, lösen diese drei Härtebereiche die vier bestehenden deutschen Härtebereiche ab.

Zur Information

Die bisher gültigen, aber jetzt veralteten Regelungen sind:

Deutsche Härtegrad (°dH) 0-7 = Härtebereich 1
Deutsche Härtegrad (°dH) 7-14 = Härtebereich 2
Deutsche Härtegrad (°dH) 14-21 = Härtebereich 3
Deutsche Härtegrad (°dH) >21 = Härtebereich 4

Deutsche Härtegrad (°dH) 0-4 = sehr weich
Deutsche Härtegrad (°dH) 4-8 = weich
Deutsche Härtegrad (°dH) 8-18 = mittelhart
Deutsche Härtegrad (°dH) 18-30 = hart
Deutsche Härtegrad (°dH) >30 = sehr hart