Ihre Kundenummer finden Sie beispielsweise auf Ihrer Vertragsbestätigung für die Stromlieferung oder Ihrer Jahresrechnung.
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Mit Ihrem Elektroauto leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und tragen aktiv dazu bei, schädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren - und das wird vom Gesetzgeber belohnt.
Stadtwerke Vilsbiburg Kunden, die ein Elektroauto besitzen und über unseren Tarif VIB Regio und VIB Regio II 100% Ökostrom aus der Region beziehen, können seit 2022 durch die Treibhausgasminderungsquote eine Prämie in Höhe von 250 Euro für die eingesparte CO2-Emission erhalten.
Die Treibhausgasquote (kurz THG-Quote) wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu reduzieren und so die gesetzten Klimaziele zu erreichen.
Betroffen sind hiervon vor allem Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben – wie z.B. Mineralölfirmen – die besonders viel zum CO2-Ausstoß des Verkehrssektors beitragen. Um ihre Emissionen zu senken bleiben diesen Unternehmen zwei Möglichkeiten: der Umstieg auf emissionsärmere Kraftstoffe, wie z.B. Biodiesel, oder der Ausgleich der Emissionen mittels dem Kauf von THG-Quoten. Letztere können von Unternehmen erworben werden, die emissionsarme Kraftstoffe - wie z.B. Strom für Elektromobilität - vertreiben. Und hier kommt die Stadtwerke Vilsbiburg ins Spiel.
Um Ihnen die Abwicklung zu erleichtern, übernehmen wir für Sie die Zertifizierung Ihrer CO2-Einsparung beim Umweltbundesamt und zahlen Ihnen nach Ausstellung der Bescheinigung durch das Umweltbundesamt Ihre Prämie aus. Die Gutschrift der Vegütung erfolgt mit der Jahresabrechnung.
Antragsteller muss Fahrzeughalter sein! Bitte halten Sie Ihre Kundennummer (des Stromlieferungsvertrages Tarif VIB Regio oder VIB Regio II) und eine digitale Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Fahrzeugscheines bereit.
Ihre Kundenummer finden Sie beispielsweise auf Ihrer Vertragsbestätigung für die Stromlieferung oder Ihrer Jahresrechnung.
Für die Anmeldung zu unseren E-Bonus sind nur rein Elektrofahrzeuge zugelassen. In Ihrem Fahrzeugschein erkennen Sie das auch am Feld P.3 Kraftstoffart „Elektro“. Hybrid-Fahrzeuge, Plug-In Hybride zählen nicht dazu, ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge. Wichtig: Anmelden kann sich nur die Person, die im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist. Damit wir Ihre Anmeldung überprüfen können, benötigen wir ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite).
Gut zu wissen: Wenn Sie Halter von mehreren zugelassenen E-Fahrzeugen sind, können Sie den E-Bonus bei uns problemlos für jedes davon vermarkten. Laden Sie dazu einfach alle entsprechenden Fahrzeugscheine hoch.
Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen durch das Umweltbundesamt erhalten Sie Ihren E-Bonus mit der Jahresabrechnung.
Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können wir jährlich beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Solange Sie Halter des E-Fahrzeugs sind, erhalten Sie den E-Bonus für Ihre THG-Quote also jedes Jahr. Dazu können Sie jährlich unkompliziert Ihren Fahrzeugschein bei uns hochladen. Und das Beste: Wir erinnern Sie rechtzeitig an die erneute Beantragung – so behalten Sie alles im Blick!
Nein. Unser Service ist für Sie vollkommen kostenlos.
Nein, Sie dürfen Ihr Fahrzeug pro Kalenderjahr nur bei einem Anbieter anmelden, um Ihre THG-Quote zu vermarkten.
Nein. Außer Sie oder Ihre Firma sind im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen.
Grundsätzlich ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen. Allerdings kann der E-Bonus für jedes Elektroauto nur einmal jährlich angemeldet werden. Das heißt, falls ein Vorbesitzer die THG-Quote für das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits vermarktet hat, können Sie die Prämie erst für das Folgejahr beantragen.
Das ist kein Problem. Sie erhalten Ihren E-Bonus trotzdem für das ganze Kalenderjahr. Der neue Besitzer des E-Fahrzeugs kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für unseren E-Bonus anmelden.
Wenn Sie ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft haben und sich der Vorbesitzer bereits für die Vermarktung seiner THG-Quote bei einem dritten Anbieter angemeldet hat, so können Sie sich leider im entsprechenden Kalenderjahr nicht für unseren E-Bonus anmelden.
Es können nur Fahrzeuge angemeldet werden, die zulassungspflichtig sind und für die es einen Schätzwert gibt, aktuell M1, M3, N1, N2 und N3.