Elektrisch fahren und E-Bonus sichern.

Mit Ihrem Elektroauto leisten Sie einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und tragen aktiv dazu bei, schädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren - und das wird vom Gesetzgeber belohnt.

 

Was steckt dahinter?

Die Treibhausgasquote (kurz THG-Quote) wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Treibhausgase im Verkehrssektor zu reduzieren und so die gesetzten Klimaziele zu erreichen.

 

Betroffen sind hiervon vor allem Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen und vertreiben – wie z.B. Mineralölfirmen – die besonders viel zum CO2-Ausstoß des Verkehrssektors beitragen. Um ihre Emissionen zu senken bleiben diesen Unternehmen zwei Möglichkeiten: der Umstieg auf emissionsärmere Kraftstoffe, wie z.B. Biodiesel, oder der Ausgleich der Emissionen mittels dem Kauf von THG-Quoten. Letztere können von Unternehmen erworben werden, die emissionsarme Kraftstoffe - wie z.B. Strom für Elektromobilität - vertreiben. Und hier kommt die Stadtwerke Vilsbiburg ins Spiel.

 

Um Ihnen die Abwicklung zu erleichtern, übernehmen wir für Sie die Zertifizierung Ihrer CO2-Einsparung beim Umweltbundesamt und zahlen Ihnen nach Ausstellung der Bescheinigung durch das Umweltbundesamt Ihre Prämie aus. Die Gutschrift der Vergütung erfolgt mit der Jahresabrechnung.

 

Aufgrund der aktuell stark nachlassenden Preise für THG-Quoten, können wir Ihnen aktuell keinen realistischen Preis für 2024 anbieten. Wir gehen davon aus, dass sich erst in den nächsten Monaten ein besserer Marktpreis bilden wird. Daher haben wir uns dafür entschieden, den THG-Quoten Ankauf für 2024 erst ab dem 01.06.2024 zu beginnen. Ab diesem Datum finden Sie wie gewohnt unser Portal zur Beantragung der THG-Quote auf der Homepage der Stadtwerke Vilsbiburg.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Häufige Fragen

Wo finde ich meine Kundennummer?

Ihre Kundenummer finden Sie beispielsweise auf Ihrer Vertragsbestätigung für die Stromlieferung oder Ihrer Jahresrechnung.

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um den E-Bonus zu erhalten?

Für die Anmeldung zu unseren E-Bonus sind nur rein Elektrofahrzeuge zugelassen. In Ihrem Fahrzeugschein erkennen Sie das auch am Feld P.3 Kraftstoffart „Elektro“. Hybrid-Fahrzeuge, Plug-In Hybride zählen nicht dazu, ebenso wenig wie Wasserstoff- und Erdgas-Fahrzeuge. Wichtig: Anmelden kann sich nur die Person, die im Fahrzeugschein als Halter eingetragen ist. Damit wir Ihre Anmeldung überprüfen können, benötigen wir ein Foto oder einen Scan Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite).

Gut zu wissen: Wenn Sie Halter von mehreren zugelassenen E-Fahrzeugen sind, können Sie den E-Bonus bei uns problemlos für jedes davon vermarkten. Laden Sie dazu einfach alle entsprechenden Fahrzeugscheine hoch.

 

Wann erhalte ich meinen E-Bonus?

Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen durch das Umweltbundesamt erhalten Sie Ihren E-Bonus mit der Jahresabrechnung.

Erhalte ich auch im nächsten Jahr einen E-Bonus?

Die Emissionen, die Ihr Elektroauto einspart, können wir jährlich beim Umweltbundesamt zertifizieren lassen. Solange Sie Halter des E-Fahrzeugs sind, erhalten Sie den E-Bonus für Ihre THG-Quote also jedes Jahr. Dazu können Sie jährlich unkompliziert Ihren Fahrzeugschein bei uns hochladen. Und das Beste: Wir erinnern Sie rechtzeitig an die erneute Beantragung – so behalten Sie alles im Blick!

Entstehen mir Kosten durch die Vermarktung?

Nein. Unser Service ist für Sie vollkommen kostenlos.

Darf ich mein Fahrzeug auch bei einem weiteren Anbieter anmelden?

Nein, Sie dürfen Ihr Fahrzeug pro Kalenderjahr nur bei einem Anbieter anmelden, um Ihre THG-Quote zu vermarkten.

Kann ich ein Leasing- oder Firmenfahrzeug anmelden?

Nein. Außer Sie oder Ihre Firma sind im Fahrzeugschein als Fahrzeughalter eingetragen.

Ich habe mein E-Auto gerade erst gekauft und besitze es noch nicht das ganze Jahr - erhalte ich trotzdem die Prämie?

Grundsätzlich ja, denn als Voraussetzung für die Prämie gilt, dass Sie Ihr Fahrzeug für mindestens einen Tag im entsprechenden Jahr besitzen. Allerdings kann der E-Bonus für jedes Elektroauto nur einmal jährlich angemeldet werden. Das heißt, falls ein Vorbesitzer die THG-Quote für das Fahrzeug im laufenden Jahr bereits vermarktet hat, können Sie die Prämie erst für das Folgejahr beantragen.

Was passiert, wenn ich mein E-Fahrzeug verkaufe?

Das ist kein Problem. Sie erhalten Ihren E-Bonus trotzdem für das ganze Kalenderjahr. Der neue Besitzer des E-Fahrzeugs kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für unseren E-Bonus anmelden.

Was passiert, wenn der Vorbesitzer des E-Fahrzeugs seine CO2-Einsparungen bereits über einen dritten Anbieter vermaktet hat?

Wenn Sie ein gebrauchtes E-Fahrzeug gekauft haben und sich der Vorbesitzer bereits für die Vermarktung seiner THG-Quote bei einem dritten Anbieter angemeldet hat, so können Sie sich leider im entsprechenden Kalenderjahr nicht für unseren E-Bonus anmelden.

Welche Fahrzeuge können angemeldet werden?

Es können nur Fahrzeuge angemeldet werden, die zulassungspflichtig sind und für die es einen Schätzwert gibt, aktuell M1, M3, N1, N2 und N3.