Kunden der Stadtwerke Vilsbiburg profitieren im Dezember von der Soforthilfe Wärme

Die Bundesregierung wird Bürgerinnen und Bürger sowie kleinere und mittlere Gewerbebetriebe von den hohen Energiekosten entlasten. Dazu hat sie für den Monat Dezember eine Einmalzahlung für Erdgas- und Wärmekunden vorgesehen. Mit Blick auf den Start der Gaspreisbremse (sogenannter „Dezemberabschlag“), weisen wir darauf hin, dass es mehrere gesetzliche Möglichkeiten gibt.

 

Die Entlastung erfolgt automatisch. Die Kunden der Stadtwerke müssen keinen Antrag auf Entlastung für die Wärmeversorgung bei uns stellen, um von den Dezember-Soforthilfen für Wärme zu profitieren. Wie die Stadtwerke Vilsbiburg die Grundlage für Strom- und Gaspreis-bzw. Wärmepreisebremse ermitteln, ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Wärme kommt es nicht auf den Jahresverbrauch an. Hier wird nach den gesetzlichen Bestimmungen ein zwölftel der im Vorjahr an den Wärmeversorger geleisteten Abschlagszahlungen berücksichtigt.

 

 

So werden die Stadtwerke Vilsbiburg die Dezemberentlastung umsetzen:

 

Wärmekunden

Als Wärmeversorgungsunternehmen sind wir verpflichtet, den entlastungsberechtigten Kunden (für deren im Dezember 2022 zu leistende Zahlungen) eine finanzielle Kompensation bis zum 31.Dezember 2022 zu leisten. Dabei können wir als Wärmeversorgungsunternehmen zwischen drei Möglichleiten der Kompensation wählen. Wir haben uns für den Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung des Kunden entschieden, da alle entlastungsberechtigten Wärmekunden so schnell wie möglich von den vom Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel für den Dezemberabschlag profitieren.

 

Für uns bedeutet die Dezemberentlastung einen erheblichen Aufwand, denn die Zahlungsläufe für Dezember müssen angepasst werden. Die Entlastungszahlungen aus Bundesfinanzmitteln für unsere Kundinnen und Kunden müssen wir zunächst bei dem von der Bundesregierung beauftragten Unternehmen PwC beantragen. Die Auszahlung der Anträge erfolgt nach einer weiteren Prüfung durch die KfW-Bank.

 

Bereits jetzt ist aber absehbar, dass nicht alle Energieversorger rechtzeitig zum 1. Dezember 2022 die zur Weitergabe an ihre Kunden gedachten staatlichen Entlastungszahlungen von der KfW auf dem eigenen Geschäftskonto haben werden. Trotzdem werden die Stadtwerke Vilsbiburg gesetzlichen Entlastungspflichten für die Kunden erbringen.