Ersatzversorgung

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung. Bei der Ersatzversorgung handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung.

 

Bis zum 31.12.2022 entsprechen die Ersatzversorgungspreise den Grundversorgungspreisen. Diese finden Sie hier.

Das für 2023 gültige Preisblatt für die Ersatzversorgung finder Sie unten, im Downloadbereich.
 
Allgemeiner Preis für die Ersatzversorgung mit elektrischer Energie
  ET ct/kWh HT ct/kWh NT ct/kWh €/Jahr
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis pro Jahr brutto (inkl. 19% MwSt.)       128,52
Arbeitspreis pro verbrauchter kWh brutto (inkl. 19% MwSt.) gültig ab 01.01.2024 42,402 42,402 42,402  
Arbeitspreis pro verbrauchter kWh brutto (inkl. 19% MwSt.) gültig von 01.04.2023 bis 31.12.2023 44,828 44,828 44,828  
 
Übersicht Kostenbestandteile des Nettopreises
  gilt für 2024
ET ct/kWh HT ct/kWh NT ct/kWh €/Jahr
Arbeitspreis pro verbrauchter kWh gültig ab 01.01.2024
35,632
35,632 35,632  
Im Nettopreis sind enthalten: 
Stromsteuer nach § 3 des Stromsteuergesetzes 2,050 2,050 2,050  
Konzessionsabgabe nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der KAV* 1,320 1,320 0,610  
Aufschlag nach § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 0,275 0,275 0,275  
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,643 0,643 0,643  
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,656 0,656 0,656  
Netzentgelte Netzentgelt pro ver-brauchte kWh 9,950 9,950 9,950  
Netz-Grundpreis   95,00
Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtung Niederspannung**   16,81
Tarifschaltung für moderne Messeinrichtung Niederspannung**   18,00
Entgelt für den Messstellenbetrieb konventionelle Messeinrichtung ET**   10,90
Entgelt für den Messstellenbetrieb konventionelle Mehrtarifzähler**   28,00
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Preisbestandteile 14,894 14,894 14,184  
Stromeinkauf, Vertrieb, Service gültig für den kWh Nettopreis gültig ab 01.01.2024 20,738 20,738 21,448  

*   Bei RLM-Kunden gilt die vergünstigte Konzessionsabgabe von 0,11 ct/kWh.

** Die Preise können variieren, je nach installierter Messeinrichtung vor Ort.

 

Der Strompreis setzt sich aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis zusammen. Gegebenenfalls kommen Wandler Gebühren hinzu.

Bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) gelten die Entgelte für den Netzzugang und Messstellenbetrieb gemäß jeweils gültigem Preisblatt „Entgelte für den Netzzugang“.

Ebenso erfolgt die Abrechnung bei RLM-Kunden monatlich.

 
Übersicht Kostenbestandteile des Nettopreises
  gilt für 2023
ET ct/kWh HT ct/kWh NT ct/kWh €/Jahr
Arbeitspreis pro verbrauchter kWh gültig von 01.04.2023 bis 31.12.2023
37,671
37,671 37,671  
Im Nettopreis sind enthalten: 
Stromsteuer nach § 3 des Stromsteuergesetzes 2,050 2,050 2,050  
Konzessionsabgabe nach Maßgabe des § 4 Absatz 1 und 2 der KAV* 1,320 1,320 0,610  
Aufschlag nach § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes 0,357 0,357 0,357  
Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung 0,417 0,417 0,417  
Umlage nach § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes 0,591 0,591 0,591  
Netzentgelte Netzentgelt pro ver-brauchte kWh 6,500 6,500 6,500  
Netz-Grundpreis   54,00
Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtung Niederspannung**   16,81
Tarifschaltung für moderne Messeinrichtung Niederspannung**   18,00
Entgelt für den Messstellenbetrieb konventionelle Messeinrichtung ET**   10,90
Entgelt für den Messstellenbetrieb konventionelle Mehrtarifzähler**   28,00
Summe staatlich und regulatorisch veranlasster Preisbestandteile 11,235 11,235 10,525  
Stromeinkauf, Vertrieb, Service gültig für den kWh Nettopreis gültig von 01.04.2023 bis 31.12.2023 26,436 26,436 27,146  

*   Bei RLM-Kunden gilt die vergünstigte Konzessionsabgabe von 0,11 ct/kWh.

** Die Preise können variieren, je nach installierter Messeinrichtung vor Ort.

 

Der Strompreis setzt sich aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis zusammen. Gegebenenfalls kommen Wandler Gebühren hinzu.

Bei Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) gelten die Entgelte für den Netzzugang und Messstellenbetrieb gemäß jeweils gültigem Preisblatt „Entgelte für den Netzzugang“.

Ebenso erfolgt die Abrechnung bei RLM-Kunden monatlich.