Bekanntgabe der Verordnung für die Grundversorgung und Ersatzversorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz:
Am 08. November 2006 trat die neue Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) in Kraft. Diese Rechtsverordnung löst die AVBEltV ab und bildet künftig die Grundlage für alle bestehenden Verträge des Allgemeinen Tarifs mit Haushaltskunden und Grundversorgungsverträge, die bisher die AVBEltV als Vertragsinhalt hatten.
Unten aufgeführt können Sie sich gerne die StromGVV unsere Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV sowie die Allgemeinen Bestimmungen zur StromGVV als PDF-Datei herunterladen.
Die Muster-Abwendungsvereinbarung finden Sie hier.