Hochlastzeitfenster 2024

Individuelle Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV

 

Netzkunden mit atypischen Verbrauchsverhalten können nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Stromnetzentgeltverordnung ein Sonderentgelt für die Netznutzung beantragen.

 

Hochlast-Zeitfenster gemäß Leitfaden BNetzA für: 2024

 

Referenzzeitraum: September des Vor-Vorjahres bis August des Vorjahres.

 

Auf Basis des Referenzzeitraums ergeben sich nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen - Stand Sept. 2011 - folgende Hochlastzeitfenster:

 

 

 

Netzebene der
Entnahmestelle

Frühling

Mrz. - Mai

Sommer

Jun. - Aug.

Herbst

Sep. - Nov.

Winter

Dez. - Feb.

Uhrzeit
von - bis

Uhrzeit
von - bis

Uhrzeit
von - bis

Uhrzeit
von - bis

Mittelspannung

13:00 - 16:00 9:00 - 12:00

-

8:15 - 12:45
13:30 - 16:30

Umspg. MS/NS

-

-

- 15:00 - 18:00

Niederspannung

12:45 - 15:45

-

-

-

 

 

 

Zur Inanspruchnahme des Sonderentgelts müssen weiterführende Bedingungen erfüllt sein. Diese orientieren sich am Leitfaden der Bundesnetzagentur Stand Dezember 2012.