Grundversorger Strom nach §36 Abs. 2 EnWG sind sowohl bis 31.12.2024 wie auch für den Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2027 die Stadtwerke Vilsbiburg im eigenen Netzgebiet.
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Veröffentlichung gemäß EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)
Grundversorger Strom nach §36 Abs. 2 EnWG sind sowohl bis 31.12.2024 wie auch für den Zeitraum von 01.01.2025 bis 31.12.2027 die Stadtwerke Vilsbiburg im eigenen Netzgebiet.